Cannabis in Berlin 2026: Wo und Wie Konsumieren nach der Legalisierung
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Cannabis in Berlin 2026: Wo und Wie Konsumieren nach der Legalisierung
Inhalt
Was das KCanG genau sagt
Das Konsumcannabisgesetz — abgekürzt KCanG — ist das Gesetz, das den Freizeitkonsum von Cannabis in Deutschland regelt. Es ist Teil eines umfassenderen Gesetzgebungspakets, das offiziell als "Cannabisgesetz" (CanG) bezeichnet wird. Es wurde vom Bundestag am 23. Februar 2024 verabschiedet, im Bundesgesetzblatt (BGBl Nr. 109/2024) am 27. März 2024 veröffentlicht und trat am 1. April 2024 in Kraft.
Was die Säule I erlaubt
- Bis zu 25 Gramm Cannabis öffentlich besitzen ohne strafrechtliche Konsequenzen.
- Bis zu 50 Gramm zu Hause besitzen.
- Bis zu 3 lebende Cannabispflanzen gleichzeitig für den Eigenkonsum anbauen.
- Cannabis konsumieren an Orten, die nicht durch das Gesetz verboten sind.
- Mitglied einer Anbauvereinigung (Cannabis Social Club) sein und gemeinschaftlich angebautes Cannabis erhalten.
Für 18-bis-21-Jährige gilt in Clubs: bis zu 30g/Monat mit maximal 10% THC. Für Über-21-Jährige: bis zu 25g/Tag und 50g/Monat plus 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Monat.
Bundestag verabschiedet das Cannabisgesetz-Paket einschließlich des KCanG.
Amtliche Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl Nr. 109/2024).
Säule I tritt in Kraft. Besitz, Konsum und Eigenanbau für Erwachsene entkriminalisiert.
Anbauvereinigungen können Lizenzen bei den zuständigen Behörden beantragen.
Erste Berliner Lizenz: Green Leaf Society e.V. in Marzahn-Hellersdorf, erster von Frauen geführter Club in Deutschland.
Zweiter lizenzierter Club in Berlin: Treptow-Köpenick.
Gourmet Greens Royal e.V. in Reinickendorf erhält seine Lizenz am 21. März 2025.
Über 413 Clubs genehmigt in Deutschland (864 Gesamtanträge). NRW führt mit 83 Genehmigungen.
Die verbotenen Zonen in Berlin
§5(2) KCanG legt fest, wo Cannabiskonsum verboten ist. Verboten ist der Konsum auch in Sichtweite dieser Orte; eine Sichtweite ist bei mehr als 100 Metern Abstand vom Eingangsbereich nicht mehr gegeben (nicht 200m — das war ein früherer Entwurf). Bußgelder können bis zu 30.000€ nach Bundesrecht betragen; der Berliner Bußgeldkatalog sieht für Konsum in Verbotszonen 250–500€ vor (300–1.000€ bei Konsum in Gegenwart Minderjähriger).
| Ort / Zone | Konsum erlaubt? | Detail |
|---|---|---|
| Allgemeiner öffentlicher Raum | JA | Außerhalb verbotener Zonen und deren 100m-Radius |
| Parks (außerhalb Kinderbereiche) | BEDINGT | Erlaubt, wenn kein Spielplatz, Schule oder Sportstätte im 100m-Radius |
| Fußgängerzonen | NEIN (07:00–20:00) | Verboten zwischen 7 und 20 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten erlaubt |
| Schulen und Umgebung (100m) | NEIN | Einschließlich Sichtweite — 100 Meter visueller Radius |
| Spielplätze und 100m Umkreis | NEIN | Absolutes Verbot zu jeder Zeit |
| Jugendzentren | NEIN | Einschließlich 100m-Radius |
| Sportstätten | NEIN | Stadien, Sporthallen, Außensportanlagen — 100m Radius |
| Gebäude der Anbauvereinigungen | NEIN | Auch wenn Clubs Cannabis ausgeben, darf es nicht auf dem Gelände konsumiert werden |
| Privates Zuhause | JA | Für Erwachsene erlaubt, außer in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen (§5 Abs. 1); Besitz bis 50g |
| Private Erwachsenenräume (Nachtclubs) | ABHÄNGIG | Jedes Lokal kann eigene Regeln aufstellen |
Cannabis auf dem Schwarzmarkt kaufen bleibt illegal.
Cannabis aus dem Ausland importieren —auch aus Ländern, wo es legal ist— ist verboten.
Cannabis an Minderjährige verkaufen oder abgeben ist ein schweres Vergehen mit Freiheitsstrafen.
Unter Cannabiseinfluss fahren ist verboten: Ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (§24a StVG); bei Fahruntüchtigkeit droht zusätzlich eine Strafbarkeit.
In verbotenen Zonen konsumieren riskiert Bußgelder bis 30.000€ (Berliner Bußgeldkatalog: 250–500€; 300–1.000€ in Gegenwart Minderjähriger).
Cannabis Social Clubs: Wie sie funktionieren und wie man beitritt
Anbauvereinigungen sind das Herzstück des deutschen Legalisierungsmodells. Sie sind keine Dispensaries oder Läden: Sie sind gemeinnützige Vereine, in denen Mitglieder gemeinsam Cannabis anbauen und die Produktion untereinander verteilen. Sie sind der einzige legale Weg, Cannabis in Deutschland zu erhalten, da die kommerzielle Abgabe (Säule II) noch nicht gestartet ist.
Gemeinnützigkeit: Clubs dürfen keinen wirtschaftlichen Gewinn erwirtschaften. Mitgliedsbeiträge decken nur Betriebskosten.
Maximal 500 Mitglieder pro Club.
Nur für Einwohner Deutschlands mit registriertem Wohnsitz (Anmeldung). Touristen können nicht Mitglied werden.
Begrenzte Abgabe: Über 21: bis 25g/Tag und 50g/Monat + 7 Samen oder 5 Stecklinge/Monat. 18–21 Jahre: bis 30g/Monat mit max. 10% THC.
Kein Konsum vor Ort: Cannabis wird abgeholt und nach Hause oder an einen erlaubten Ort mitgenommen.
Staatliche Aufsicht: In Berlin ist das LAGeSo die zuständige Behörde.
Green Leaf Society e.V.
Marzahn-Hellersdorf. Erste Berliner Lizenz (August 2024). Erster von Frauen geführter Club in Deutschland.
Club in Treptow-Köpenick
Zweite Berliner Lizenz, genehmigt Januar 2025.
Gourmet Greens Royal e.V.
Reinickendorf. Lizenz erteilt am 21. März 2025.
In ganz Deutschland
Stand Juli 2026: über 413 genehmigte Clubs. NRW führt mit 83. Gesamtanträge: 864.
Die reale Lage in Berlin 2026
Cannabis-Delikte in Berlin sind von ca. 8.430 Fällen jährlich auf ca. 2.300 gesunken — ein Rückgang von 73%. Der Schwarzmarkt besteht jedoch fort, da Säule II nicht operiert. Der Cannabiskonsum unter Erwachsenen in Deutschland stieg von 4,5% (2012) auf 9,7% (2024) (Drogenbeauftragter). Die "Bubatzkarte" — eine interaktive Karte der erlaubten Zonen — wurde nach dem 1. April 2024 populär.
Der Görlitzer Park: früher und heute
Der Görlitzer Park in Kreuzberg, auf einer alten, nach 1989 umgewandelten Bahntrasse gebaut, war jahrzehntelang das bekannteste Zentrum des Straßenhandels mit Cannabis in Berlin. Der Straßenmarkt besteht noch, ist aber reduziert. Der Berliner Senat ließ den Park ab 1. März 2026 nachts schließen — das Verwaltungsgericht Berlin setzte die Nachtschließung im Eilverfahren vorläufig außer Kraft (1. Juni 2026, VG 24 L 117/26), weil der Senat nicht zuständig war; das OVG Berlin-Brandenburg wies die Beschwerde des Senats später zurück, die Hauptsache ist noch offen. Händler sind teilweise ins RAW-Gelände und den Hasenheide-Park in Neukölln abgewandert.
CBD in Berlin
CBD als Stoff fällt nicht unter das KCanG; die Rechtslage von CBD-Produkten hängt aber vom Produkt ab. Das CanG 2024 erhöhte die THC-Schwelle von 0,2% auf 0,3%, womit die deutsche Normgebung mit den meisten europäischen Standards übereinstimmt. Hanfblüten mit höchstens 0,3% THC fallen nur dann nicht unter das KCanG, wenn sie die Nutzhanf-Definition (§1 Nr. 9) erfüllen, also der Verkehr ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen; der Verkauf von Rauchblüten an Endverbraucher bleibt rechtlich umstritten.
Die Säule II: Was kommt
Die BLE erhielt 60 Anträge (34 hinreichend entwickelt), hat aber null Genehmigungen erteilt (Stand Juli 2026). Die BLE, zuständig für Anträge auf Ausnahmeerlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken (§ 2 Abs. 4 KCanG), hat im November 2025 den Antrag auf ein Verkaufs-Modellprojekt der Berliner Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Pankow abgelehnt. Es werden keine operativen Projekte vor Ende 2026 erwartet. Der DHV — Deutscher Hanfverband, 1997 in Berlin gegründet — hat im Juni 2026 eine Musterklage gegen Bayern wegen restriktiver Anwendung des KCanG eingereicht.
Häufig gestellte Fragen
Das KCanG unterscheidet nicht zwischen Einwohnern und Touristen für den öffentlichen Konsum. Wenn du bis zu 25g besitzt und in einer nicht verbotenen Zone konsumierst, verletzt du das Gesetz nicht. Als Tourist kannst du jedoch nicht Social Club-Mitglied werden (erfordert Anmeldung) und es gibt keinen anderen legalen Einkaufskanal.
Im öffentlichen Raum bis zu 25 Gramm, zu Hause bis zu 50 Gramm.
Das hängt vom Park und der genauen Zone ab. Erlaubt in Bereichen, die außerhalb des 100-Meter-Radius von Spielplätzen, Schulen und Sportstätten liegen. Die Bubatzkarte hilft bei der Orientierung.
Ja, bis zu 3 lebende Cannabispflanzen gleichzeitig (egal in welcher Wachstumsphase) in deinem privaten Zuhause. Keine besondere Genehmigung erforderlich. Pflanzen müssen für Minderjährige unzugänglich sein.
Du musst über 18 Jahre alt sein, deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (nicht zwingend in Berlin) und dich direkt an den Club wenden. Viele Clubs haben Wartelisten (500 Mitglieder-Limit). Die Aufsichtsbehörde ist das LAGeSo.
Grundsätzlich ja: CBD als Stoff fällt nicht unter das KCanG, und CBD-Produkte werden in Berlin verkauft. Aber nicht alles ist vollständig legal: Hanfblüten (auch unter 0,3% THC) fallen nur dann nicht unter das KCanG, wenn sie die Nutzhanf-Definition (§1 Nr. 9) erfüllen, also ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.
Der kommerzielle Verkauf (Säule II) ist Stand Juli 2026 blockiert. Vor Ende 2026 werden keine operativen Projekte erwartet.
Eine interaktive Karte, die Berliner Zonen zeigt, wo Cannabiskonsum gemäß KCanG erlaubt oder verboten ist. Einfach "Bubatzkarte Berlin" in jede Suchmaschine eingeben.
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